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   BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81   

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https://dejure.org/1983,6657
BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81 (https://dejure.org/1983,6657)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1983 - 5 C 31.81 (https://dejure.org/1983,6657)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1983 - 5 C 31.81 (https://dejure.org/1983,6657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der weiteren Förderung bei Vorliegen eines Härtefalles

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 57.79

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit nicht lediglich einer, sondern auch

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81
    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. Februar 1981 - BVerwG 5 C 57.79 - (BVerwGE 61, 342) entschieden hat, kann eine derartige Ausbildung nicht mehr nach § 7 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 und 2 BAföG gefördert werden.

    Wie der Senat in dem bereits angeführten Urteil BVerwGE 61, 342 [349 f.] näher ausgeführt hat, beschränkt § 7 Abs. 2 Satz 2 BAföG im Gegensatz zu den Bestimmungen in Satz 1 den Förderungsanspruch nicht auf nur eine weitere Ausbildung.

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt betont hat, ist die genannte Vorschrift als Ausnahmebestimmung den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vorn angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine einzige berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]; 61, 342 [350]).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, ob der Weg über eine zweite Ausbildung für die spätere Berufsausbildung nützlich ist oder sich aus subjektiven Gründen anbietet (BVerwGE 61, 342 [350]).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81
    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt betont hat, ist die genannte Vorschrift als Ausnahmebestimmung den Fällen vorbehalten, in denen, jeweils vorn angestrebten Ausbildungsziel her gesehen, eine einzige berufsqualifizierend abgeschlossene Ausbildung nicht ausreicht oder in denen der Auszubildende, ebenfalls aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles, eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung sich nicht mehr zunutze machen kann (BVerwGE 55, 325 [336]; 61, 342 [350]).
  • BVerwG, 04.06.1981 - 5 C 41.79

    Kein Förderungsanspruch nach BAföG § 7 bei abgeschlossener förderungsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81
    Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).
  • BVerwG, 26.01.1978 - 5 C 30.75

    Erste Ausbildung - Auszubildender - Überschreiten der Förderungshöchstdauer -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1983 - 5 C 31.81
    Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob die Ausbildung mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist (Urteil vom 26. Januar 1978 - BVerwG 5 C 30.75 - BVerwGE 55, 194 [196]; Urteil vom 4. Juni 1981 - BVerwG 5 C 41.79 - Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 23).
  • BVerwG, 09.04.1986 - 5 B 33.85

    Anspruch auf Förderung eines Soziologiestudiums - Verfassungsrechtliche Bedenken

    An dieser Einschätzung, von der der Senat auch bei seiner übrigen Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 BAföG ausgegangen ist (vgl. insbesondere BVerwGE 61, 342 sowie Urteile vom 8. Juli 1982 - BVerwG 5 C 90.80 - und vom 17. März 1983 - BVerwG 5 C 27.81 und BVerwG 5 C 31.81 - ), wird festgehalten.
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